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Unternehmensführung

Es ist nicht entschuldbar, es ist sogar paradox, wenn Unternehmensführungsrichtlinien, die das Wesentliche einer Firma ausdrücken, von Außenseitern, von Rechtsanwälten, von Investoren oder von Revisoren vorgeschrieben würden!

Da sie als ein wesentliches Merkmal für eine korrekte Bewertung des Unternehmens von den Investoren gelten, verdienen sie sogar eine Veröffentlichung.

Wurde bei diesem Thema bisher die Unterstützung der Minderheitsaktionäre und der Anspruchsberechtigten hervorgehoben, wird sich heutzutage auf die Wahrhaftigkeit allgemeiner Aussagen und die globale Ethik konzentriert. Aber ein gleichbleibendes Dogma wird noch immer für moderne Unternehmen vermißt, da dieses nicht auf der Opposition zwischen Kapitalgebern und Arbeitnehmern basiert, sondern auf der konstruktiven Dreiecksbeziehung zwischen Finanzier, Arbeitnehmern und Kunden, oder - etwas komplexer - Aktionären, Angestellten und Anspruchsberechtigten.

Dieses dreiecksbezogene Rahmenkonzept schützt gegen häufige (kontinuierliche) Verwirrung zwischen Unternehmern und Investoren, implizit präsentiert in Europa als Interessenkonflikt in bezug auf die Angestellten.

Wie der Geisteszustand schützt eine solche Dreiecksbeziehung auch vor einem zu großen Durcheinander in der gegenwärtigen Stimmung, die zwischen Investoren (mögliche Aktionäre) und Finanzanalytiker (Anspruchsberechtigten), oder symmetrisch: das zwischen Angestellten oder Personalrepräsentanten und professionellen Konsortien oder Gewerkschaften (Anspruchsberechtigten) auftreten kann.

Unserer festen Meinung nach ist die Aufrecherhaltung einer dynamischen Balance zwischen Aktionären, Angestellten und Anspruchsberechtigten die wichtigste Aufgabe der Unternehmer.

Angesichts dieser Betrachtungsweise ist ausdrücklich das Sicherstellen unserer Verpflichtung und ihrer konsequenten Verbesserung von größter Wichtigkeit.

(Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an myd@dolphin-integration.com)

 

Unsere Richtlinien der Unternehmensführung können wie folgt ausgedrückt werden :

  1. Das Unternehmen ist souverän.
    Das bedeutet, daß keine externe Autorität strategische Entscheidungen außerhalb der gesetzmäßigen Führung der Vorstandsversammlung behindern kann. Das hat zur Folge, daß sich das Top-Management umfassend und unabhängig einem dauerhaften Erfolg widmen kann, um unserer eigenen ausgleichenden Strategie für die Dreiecksbeziehung zwischen den Aktionären, den Angestellten und den Anspruchsberechtigten zu verfolgen (*).
  2. Gehalt und Begünstigungen von Top-Managern basieren auf deren Verdiensten: für den Präsidenten werden sie durch das Komitee für die Entlastung des Direktors vorgeschlagen, rational besprochen von Direktoren, dann der Vollversammlung der Aktionäre erläutert; dies soll hauptsächlich dazu dienen, die Widersprüche der Notwendigkeiten zwischen den kurzfristigen Profiten und dem langfristigen Wachstum zu begegnen.
  3. Die Strategie der Angestelltengehälter basiert ebenso vollständig auf deren Verdiensten, aber diese werden von dem Top-Management auf einer Teambasis als Gerechtigkeitsgarantie behandelt; einzelne Gehälter werden vertraulich gehalten, aber die Grundregeln für Entscheidungen und Kollektivstatistiken werden offen den gewählten Personalrepräsentanten und dem Unternehmensrat dargestellt.
  4. Aktienoptionen werden durch Entscheidungen des Präsidentenbüros nach Richtlinien des Verwaltungsrates bewilligt. Sie werden hauptsächlich an die Angestellten ausgegeben, unter Berücksichtigung von spezifischen Kriterien für die Motivation und des Einflusses auf das Schicksal des Unternehmens (im Gegensatz zu reinen finanziellen Beweggründen). Details dieser Bewilligungen werden den Aktionären näher erläutert.
  5. Umgekehrt sollen Produktgruppen-Manager periodische Strategieplanungen mit ihren Mannschaften organisieren und über eine synthetische Aussage und ihre Schlüsseloptionen an den Verwaltungsrat und seine Ausschüsse berichten.
  6. Der gewählte Unternehmensrat wird eingeladen, an Sitzungen des Verwaltungsrates teilzunehmen. Dasselbe wird bei Generalversammlungen der Aktionäre getan. Solche Einladungen tragen zur Transparenz und zum Zugehörigkeitsgefühl bei, ohne die Gefahren von Insiderhandel zu verursachen, und ohne die Balance im Unternehmen zwischen den Aktionären, Angestellten und Anspruchsberechtigten zu gefährden.
  7. Wir berücksichtigen natürlich auch unsere Konkurrenten unter unseren Anspruchsberechtigten, aber die, die für uns vor allem zählen, sind unsere Kunden. Die eventuell mitgeteilten Preisinformationen sind auf die öffentlich zugänglichen Listenpreise begrenzt.
  8. Das Direktorat ist für die Durchführung einer kontinuierlichen Einschätzung der tatsächlichen korporativen Bewertung verantwortlich, das zur Steuerung und zum Management dient. Der Vorsitzende des Direktorates garantiert korrekte öffentliche Finanzberichte.
  9. Der Verwaltungsrat stützt sich auf den Ausschuß für die Entlastung des Direktorats, das Nennungen und Vergütungen für Direktoren und Top-Manager empfiehlt und auf dem Prüfungsausschuß für die satzungsgemäße Buchprüfung, bei denen beiderseits unabhängige Persönlichkeiten den Vorsitz haben. Den Vorsitz der gewählten Ausschüsse im Unternehmen, der Wirtschaftsausschuß und der Wissenschaftsausschuß, werden durch einen der Direktoren übernommen.
  10. Die satzungsgemäßen Buchprüfer werden durch den Prüfungsausschuß ernannt, noch vor der Stimmabgabe bei der Aktionärsversammlung; sie werden spezifisch zu einer Revidierung der Befolgung des Direktorates und des Managements mit den Richtlinien der Unternehmensführung beauftragt.
  11. Arbeitnehmer, die über etwaige, wie auch immer geartete, Mißstände berichten möchten werden eingeladen diese den Rechnungsprüfern oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mitzuteilen.
  12. Das Unternehmen ist der großzügigen Schaffung neuer Arbeitsplätze verpflichtet, dies jedoch unter der Bedingung, daß ein Großteil der zusätzlichen Arbeitszeit dem Unternehmenswachstum gewidmet ist, allerdings mit dem ebenso großen Verlangen der Nutznießer und der Beschränkung, daß diese Mehrarbeit nur von auf langjährige Beschäftigungsverhältnisse ausgelegten professionellen Positionen ausgeführt wird.
  13. Die Unternehmenskultur unterstreicht und unterstützt eine kritische Auseinandersetzung mit Thesen und Antithesen, um den zu einfachen Konsens zu vermeiden und eine anregende Vereinigung der Gegensätze zu bevorzugen.
  14. Das Unternehmen hat sich insbesondere verpflichtet, Produktivität in Wachstum zu überführen, d.h. teilnehmendes Kollektivwissen zu Managen. Dies trägt zur Streßverminderung und zum Beseitigen von psychologischen Barrieren bei. Wenn ein Angestellter diesen Prinzipien entgegensteht, und er keiner klärenden Maßnahme offen ist, und auch keine Anzeichen einer Verhaltensänderung sichtbar sind, wird ein Verlassen des Unternehmens unerläßlich.
  15. Die hierarchische Position ist nicht ein Platz für die Machtausübung, aber für den Einfluß und die Unterstützung. Sie ist diejenige, welche das Hervorbringen von Kollektivproduktivität ermöglicht und so das Überleben des Unternehmens sichert. Manager haben die Verpflichtung, einen freien Blick auf das Verhalten offenzulegen, das zum Erfolg oder zum Mißerfolg führt.

* Korrespondierend zu den drei Gebieten des Gesetzes: des Unternehmens, der Gesellschaft und dem Kommerz



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